Geld zurück bei DB Verspätung
Ich helfe Ihnen
Pünktlichkeit ist die Tugend der Könige. Wer sich nicht an Zeiten hält, gilt schnell als unzuverlässig und unhöflich. Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie selbst keine Schuld für die Verspätung tragen, etwa bei Bahn- oder Fernverkehrsfahrten. Die DB wirbt mit einem zuverlässigen Fahrplan, doch Zugausfälle und Verspätungen kommen häufiger vor als gedacht. Was viele nicht wissen: Bei Unstimmigkeiten im Fahrplan der DB kann dem Geschädigten eine Entschädigung zustehen. In vielen Fällen ist es möglich, Geld zurückzubekommen, wenn sich der Zug erheblich verspätet oder ausfällt.
Ob Sie Geld zurückerhalten, weiß Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht und Experte für Reiserecht. Ich prüfe Ihren Fall individuell und berate Sie, welche Ansprüche Ihnen bei einer Verspätung der DB zustehen. Dank moderner und komfortabler Kommunikation erspare ich Ihnen den Weg in meine Kanzlei. Über Telefon, E-Mail oder Schriftverkehr schildern Sie mir Ihren Fall, und ich finde Lösungswege. So nutzen Sie die ärgerliche Verspätung als Chance, um Ihr Recht durchzusetzen und Geld zurückzuerhalten.
Wann gibt es Geld zurück?
Ob Sie bei einer Verspätung der DB mit einer Entschädigung rechnen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist die Zeit ein wichtiges Maß. Kommt der Zug 60 Minuten zu spät, haben Sie das Recht auf 25 % Erstattung des Ticket-Preises. Bei 120 Minuten steigt die Prozentzahl auf 50. In extremen Situationen bekommen Sie außerdem für Hotel oder Taxikosten Geld zurück. Laien wissen oft nicht, was ihnen zusteht. Machen Sie also das Beste aus der ärgerlichen Verspätung der DB und lernen Sie Ihre Rechte kennen – damit Sie nicht nur Zeit verlieren, sondern zumindest Geld zurückbekommen.
Sie reisen lieber mit dem Flieger als mit der Bahn? Entdecken Sie meine weiteren Schwerpunkte:
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DB Verspätung? Das ist jetzt zu tun
Wenn auch Sie zu spät am Zielort ankamen oder der Zug ganz ausfiel, bin ich für Sie da. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und teilen Sie mir das Malheur mit. Jetzt einfach anschreiben: info@reiserecht-frankfurt.de.