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Erstattung bei Bahn Verspätung
Ich kenne Ihre Rechte

Sie haben den Flieger verpasst, weil der Zug ausfiel? Ein wichtiges Meeting wurde aufgrund einer Verspätung der Bahn versäumt? Jetzt sind Sie an der Reihe, der Familie, Freunden oder dem Chef zu erklären, dass mal wieder die DB schuld ist. Nun doch wieder auf das Auto umzusteigen, ist in Anbetracht des Klimawandels ein klarer Rückschritt. Außerdem haben Sie dank der Fahrgastrechte das Gesetz auf Ihrer Seite. Ob auch Ihnen eine Erstattung zusteht, prüfe ich für Sie. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Experte für Reiserecht habe ich mir bundesweit einen Namen aufgebaut.

Erstattung tröstet bei Ärger

Ist das Malheur erst geschehen, ist der Stress groß und der Ärger noch größer. Wie in allen Lebenslagen sollten Sie auch jetzt das Beste aus der Situation machen. Statt den Kopf in den Sand zu stecken, nutzen Sie meine praktische Fernberatung via E-Mail oder Telefon. Dabei schildern Sie mir Ihren persönlichen Fall und ich prüfe, ob die DB zu einer Erstattung verpflichtet ist. Dabei kommt es insbesondere darauf an, wie gravierend die Verspätung des Zuges war. Bei ersatzlosen Ausfällen mit Übernachtungskosten steht Ihnen ebenfalls ein Ausgleich zu. Eine Erstattung macht die ärgerliche Situation nicht ungeschehen, zeigt aber ein Entgegenkommen der Bahn.

Gerne stehe ich Ihnen auch in folgenden Lebenslagen zur Seite:

  • Ärger mit dem Autohaus oder beim Fahrzeug(ver-)kauf
  • Verkehrsunfall
  • Bußgelder
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verspätung von Flügen oder der DB
  • Gepäckschaden
  • Hotel hält nicht, was es verspricht
  • Coronabedingte Stornierungen
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Ihr gutes Recht bei Bahn Verspätung

Geschieht Ihnen Unrecht, vertrauen Sie auf die Hilfe Ihres Rechtsanwalts. In meiner Kanzlei in Frankfurt kämpfe ich für Ihre Rechte. Kontaktieren Sie mich jetzt: 0 69 - 65 30 24 54.


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