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Reisen mit der Bahn:
Ihre Fahrgastrechte

Mit der Bahn zu verreisen, ist komfortabel, schnell und günstig. Daher entscheiden sich täglich viele gegen Auto, Reisebus oder Flugzeug. Besonders auch der Umweltschutz liegt vielen Bahnreisenden am Herzen. Im Idealfall steigen die Passagiere pünktlich am Bahnhof in der Nähe ein, genießen die Bewegungsfreiheit in der Bahn und kommen wenige Stunden später am Zielort an. Komplizierter wird es mit Umstiegen. Jetzt laufen Fahrgäste Gefahr, aufgrund von Verspätungen Anschlüsse zu verpassen. Spätestens jetzt sollten Bahnfahrer sich ihrer Fahrgastrechte bewusst werden. Ausfälle, Verspätungen oder Streiks sorgen für Ärger am Bahnsteig, den Sie sich nicht gefallen lassen müssen.

Ich kenne Ihre Fahrgastrechte

Was viele bei ärgerlichen Verspätungen der Bahn nicht wissen: Fahrgäste haben häufig das Recht auf Entschädigung. Sobald der Zug eine gewisse Zeit verspätet am Ziel eintrifft, wartet eine prozentuale Erstattung des gezahlten Fahrpreises auf Sie. Auch haben Sie das Recht auf Verpflegung und Unterkunft, sofern über Stunden kein Ersatzzug eintrifft. Die Fahrgastrechte in Ihrem speziellen Fall zu prüfen, ist mir ein Anliegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Experte für Reiserecht bin ich an Ihrer Seite. Gemeinsam holen wir das Beste aus Ihrem Fall heraus und stehen für Ihre Fahrgastrechte ein.

Einfach und praktisch – meine Online-Beratung:

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  • Lösungsfindung
  • Einigung mit der Bahn oder weitere Verhandlungen
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Für Frankfurt und ganz Deutschland

In meiner Kanzlei in Frankfurt bearbeite ich Ihren Fall nach bestem Wissen. Die Kontaktaufnahme läuft ganz einfach online oder per Telefon ab. So sparen Sie sich eine Anreise mit der Bahn. Jetzt Hilfe anfordern: 0 69 - 65 30 24 54 | info@reiserecht-frankfurt.de.


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