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Deutsche Bahn Verspätung:
Entschädigung dank gesetzlicher Regelung

Pünktlichkeit ist eine Tugend. Umso ärgerlicher, wenn sich eine Verspätung aufgrund der DB ergibt. Kommt der Zug viel zu spät oder fällt ersatzlos aus, müssen Fahrgäste entschädigt werden. Kann die DB keine gleichwertige Alternative bieten, um von A nach B zu gelangen, können Sie eine Entschädigung einfordern. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Spezialist für Reiserecht weiß ich, was Ihnen bei einer Verspätung der DB zusteht.

Aus der Not eine Tugend machen

Ob ICE, IC oder Regionalzug: Als Reisegast verlassen wir uns auf den Fahrplan und passen unsere Weiterreise daran an. Die Verspätung eines Zuges wirft unsere Pläne heillos durcheinander. Das ist auf Geschäftsreise ebenso ärgerlich wie beim Sonntagsausflug. Die Fahrgastrechte sollen Trost spenden: Bei Verspätungen über einer Stunde dürfen Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent erwarten; ab 120 Minuten sogar 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises. Ist die Weiterfahrt tageszeitbedingt unzumutbar, muss die Bahn sogar für Ihre Übernachtungskosten aufkommen.

Ob in Ihrem Fall alle Bedingungen für eine Entschädigung vorliegen, prüfe ich gerne individuell. Weiterhin stehe ich Ihnen bei folgenden Themen zur Seite:

  • Verkehrsunfall
  • Ärger mit dem Autohaus oder beim Fahrzeug(ver-)kauf
  • Bußgelder
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verspätung von Flügen oder der DB
  • Gepäckschaden
  • Hotel hält nicht, was es verspricht
  • Coronabedingte Stornierungen

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Nicht verzagen, Anwalt fragen

Als Ihr Fachanwalt stehe ich vor Gericht und außergerichtlich hinter Ihnen. Bei DB Verspätungen helfe ich Ihnen dabei Ihr Geld zurück zu erhalten. Vertrauen Sie auf meine jahrzehntelange Erfahrung und machen Sie das Beste aus der Situation. Jetzt einfach Termin vereinbaren: 0 69 - 65 30 24 54.


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